• Bei "DSL" denkst du nicht ans Internet, sondern an eine normative Korrektur der Differenzhypothese in Form der Drittschadensliquidati.
• Du fragst dich, was es an § 164 II BGB nicht zu verstehen gibt.
• "gegebenenfalls" empfindest du als krasse Zeitverschwendung, Konjunktiv muss reichen.
• Du bist zu 100% überzeugt, dass "streitig" ein ganz normales deutsches Wort der Alltagssprache ist.
• Du bezeichnest deinen Examenstermin in 11 Monaten mit "jetzt dann im März".
• Wenn deine Grundschullehramt-Freunde dir von ihrem Examensstress berichten, kannst du das Mitgefühl nur heucheln.
• Du beantwortest alle Fragen mit "Das kommt darauf an".
• Wenn O den T umbringt, verstehst du die Welt nicht mehr.
• Du kannst ganze Romane zwischen zwei gedruckten Zeilen schreiben.
• Du kennst die scharfe Unterscheidung zwischen unzulässiger systematischer Kommentierung, Anspruchshäufelung und reihenweise geschriebener Paragraphen am Rand zwar nicht genau - kommentierst aber trotzdem wie der Weltmeister.
• Wenn du im Internet einkaufst, checkst du die AGB und machst den "blue pencil test".
• Draußen ist es dunkel und du bist immer noch in der Bibliothek.
• 80% deiner Mitstudenten tragen ein Poloshirt mit einem kleinen Tierchen drauf (wahlweise Krokodil oder Pferd), Segelschuhe und eine randlose Brille.
• "Semesterferien" ist für dich ein Fremdwort. "Vorlesungsfreie Zeit" trifft es schon eher.
• Du denkst bei den Ziffern der Autokennzeichen ohne Hemmung an Paragraphen des BGB.
• Wenn Leute dein dtv-BGB als dickes Buch bezeichnen, kannst du nur müde lächeln.
• Du schreibst Klausuren, die anspruchsvoller sind als ein ganzes Studium.
• Hemmung kennst du Jurist nur bei der Verjährung.
• Du bestellst schon vor Ausgabe der Hausarbeit 10 Lehrbücher und 5 Kommentare, um nach Ausgabe der Hausarbeit noch welche abzubekommen.
• Du beginnst jede Antwort auf eine Frage von Freunden aus deinem Bekanntenkreis nach der Rechtslage mit "Das ist jetzt keine verbindliche Rechtsberatung, sondern nur meine eigene Einschätzung...".
• Du beantwortest die Fragen Deiner Freunde nur noch mit (+) und (-).
• Du kennst das Bib-Personal spätestens im 2. Semester mit Namen.
• Von der Wunschvorstellung einer verbindlich richtigen oder falschen Antwort in der Klausur hast du dich schon im 2. Semester verabschiedet.
• Du liest das Wort "vertretbar" mindestens drei Mal in einer korrigierten Klausur.
• Alle Gesetzestexte auf einmal mit an die Uni zu bringen KÖNNTE für dich ein Fall des § 275 I BGB sein.
• Du freust dich auf jede Ergänzungslieferung schon mindestens zwei Wochen im Voraus.
• Bei Krimiserien, insbesondere bei amerikanischen, nervst du deine Mitbewohner mit Bemerkungen wie "Du, fahrlässigen Mord gibt's aber gar nicht".
• In deinem Tagebuch lässt du 7 cm Rand und/oder versiehst es mit Fußnoten à la "andere Ansicht mein Vater/meine Mutter".
• Bei Befriedigung denkst du ans Zivilrecht.
• Der Katzenkönig ist für dich eine Kulturfigur.
• Wenn dich jemand bittet, ihn zum Bahnhof zu bringen, vereinbarst du vorher einen Haftungsausschluss für Gefälligkeitsverhältnisse jeglicher Art - sicher ist sicher.
• Nach der 4. Runde Bier begehst du eine Aufstiftung zur ersten Runde Schnaps.
• Zum All-You-Can-Eat Buffett gehst du grundsätzlich nur mit Schädigungsabsicht.
• Wenn Du in der Disco an der Garderobe beim Anblick des Schildes "Keine Haftung für Ihre Garderobe" gerne in einen Lachkrampf ausbrechen möchtest.
• Wenn du deine Kinder mit ruhigem Gewissen auf Baustellen spielen lässt, da "Eltern haften für Ihre Kinder" schon im 1. Semester widerlegt wurde.
• Wenn du über "Wecheselgeld sofort nachzählen - später keine Reklamation" nur müde schmunzeln kannst.
• Wenn im Film eine "Anwältin" sagt "Widerrufsrecht ist nach § 50 BGB auch bei Fernabsatzgeschäften gegeben" und du sofort "§ 312d BGB" brüllst!
• Wenn die Leute sagen "JURA???" und du denkst "na neidisch???"
• Wenn du weißt, was Nassauskiesung ist, obwohl du noch nie Bagger gefahren bist.
• Wenn der Kölner Karnevalsprinz die Session, die er gerade eröffnet "Zession" nennt und du denkst "Der Kerl sollte lieber mal abtreten..."