May 25
(via)

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Feb 18
oder auch: Überwachungsstaat - wie der Frosch im heißen Wasser.

Interessant und richtig ist vor allem die Aussage, dass ein beobachteter Mensch sich anders verhält, als jemand, der von seinem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit in vollem größerem Umfang Gebrauch machen kann. Das hat ja immerhin auch schon das Bundesverfassungsgericht festgestellt.

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Jan 11
Nachdem studiVZ seine AGB geändert hat, machte sich Panik unter den Nutzern des Portals breit, es käme zu einem massiven Datenmissbrauch. Anderswo schreibt man von massenhafter Abwanderung... In meinen Augen wurde hier total überreagiert - studiVZ selbst versucht ständig sich wieder ins rechte Licht zu stellen und Irrtümer zu den neuen AGB aufzuklären. Fast überall im Portal findet man Verweise auf Richtigstellungen.

Sicherlich stimmt es, dass die Betreiber nach anfänglichen Protesten noch ein wenig an der finalen Version der AGB (Stand: 20.12.2007) gedreht haben, aber die ist bei weitem nicht so schlimm, wie alle befürchten. Und wem die Datenschutzerklärung von studiVZ zu juristisch ist, der kann sich ja auch die leichter zu lesende Information zum Datenschutz bei studiVZ zu Gemüte führen. Vielleicht sollte man einfach mal vorher lesen, was da genau steht, bevor man auf den Zug voller "Skandal" schreiender Panikmacher aufspringt.

Im Einzelnen heißt es nämlich in der Datenschutzerklärung von studiVZ zum Beispiel auch:
Ich nehme zur Kenntnis, dass ich, falls eine solch personalisierte Werbung von mir nicht mehr erwünscht ist, diese ablehnen und der Nutzung meiner Daten jederzeit widersprechen kann. Hierzu kann ich nach dem erfolgreichen Einloggen in das studiVZ-Netzwerk in der Rubrik „Datenschutz“ am Ende des Textes zur Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten meine Einstellungen unter „Einstellungen zur Verwendung meiner Daten“ aufrufen und anpassen.


Und das geht ganz einfach:

• Auf jeder studiVZ Seite ganz nach unten gehen.
• Auf Datenschutz klicken.
• Auf Datenschutzerklärung klicken.
• Lesen!
• Auf [ Einstellungen zur Verwendung meiner Daten ] klicken.
• Häckchen entfernen.
Alle Änderungen speichern anklicken.

Fertig!


Damit dürften die Bedenken, was personalisierte Werbung und Werbung per E-Mail angeht, ausgeräumt sein. Zu dem Vorwurf, studiVZ würde Daten seiner Mitglieder verkaufen, brauche ich nichts weiter auszuführen... laut Erklärung von studiVZ stimmt es einfach nicht.

Wer sich immer noch nicht damit zufrieden gibt und weiterhin Skandal schreien möchte, der darf das sicherlich gerne tun, oder sich einfach stillschweigend bei studiVZ abmelden - es zwingt Euch niemand dieses Portal zu nutzen, wenn Ihr mit den neuen AGB nicht einverstanden seid. Aber stellt Euch doch ernsthaft mal die Frage, was nun so verwerflich daran ist, dass ein Portal personalisierte Werbung schalten möchte? Sie wollen Geld verdienen - na und? Wollen wir das nicht alle? Sie wollen möglichst effektiv Geld verdienen. Na und? Du kannst dem Ganzen (wie oben beschrieben) widersprechen... hervorragend - und nun?

Außerdem sollte man vielleicht nicht vergessen, dass studiVZ auch nur die Daten verwenden kann, die jeder Nutzer freiwillig, selbstständig und eigenverantwortlich dort hinterlässt... Wenn einem dann nicht passt, dass diese Daten verwendet werden, dann sollte man sich halt nicht anmelden.

Also: Manchmal muss man halt einfach erstmal den Ball flach halten - Schock bewahren, Ruhe bekämpfen Ruhe bewahren, Schock bekämpfen und dann objektiv an die Sache herangehen. Wir haben, weiß Gott, ganz andere Sorgen in Bezug auf Datenschutz in diesem Land, als das wir uns auch noch das Maul über studiVZ zerreisen müssen!

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Jan 6
Wie geht man als Betreiber eines FON-WLAN-Zuganges mit der Neuauflage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) um? Aber auch diejenigen, die ihren Internetzugang "einfach so" unverschlüsselt zur Verfügung stellen dürfen sich mit dieser Frage auseinandersetzen.

Der Service FON bietet seinen Mitgliedern über spezielle WLAN-Router die Möglichkeit Ihren Breitband Internetzugang mit anderen zu teilen und dafür unentgeltlich auch die Zugänge anderer Mitglieder nutzen zu dürfen, wenn man sich beispielsweise gerade mal in einer fremden Stadt aufhält. Die Bereitstellung des eigenen Internetzuganges erfolgt dabei über ein unverschlüsseltes WLAN, welches jedoch erst Zugang zum Internet bietet, wenn man sich bei FON angemeldet hat. Wie erwähnt ist dies für Mitglieder kostenlos und andere Surfer haben die Möglichkeit sich den Zugang stundenweise oder per Tagesticket zu erkaufen. Wer seinen Internetzugang bereitstellt hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten dies zu tun: Entweder als Linus, dann zahlt man für andere Zugänge nix, bekommt aber von den (am eigenen Zugang) verkauften Tagestickets auch nichts ab - oder als Bill, der für die Nutzung fremder Zugänge auch nichts bekommt, jedoch am Umsatz vom Verkauf der Tagestickets (am eigenen Zugang) beteiligt wird.

Laut dem Medien-Gerecht-Blog sind auch Betreiber offener WLAN (also auch die sogenannten Foneros) von der Änderung des TKG betroffen. Demnach handelt es sich bei dem Bereitstellen des Internetzugangs um eine, im Sinne des TKG, geschäftsmäßige (da nachhaltige) Tätigkeit. Folglich sind die FON-Mitglieder auch zur Speicherung der (nach TKG erforderlichen) Verbindungsdaten verpflichtet. Hierbei ist es meiner Meinung nach irrelevant, ob man seinen Zugang als Bill oder Linus zur Verfügung stellt, schließlich bleibt es ja bei der (nachhaltigen und ständigen) Bereitstellung, auch wenn sie unentgeltlich erfolgt.

Wer sein WLAN jedoch verschlüsselt und einem erweiterten Personenkreis den Zugangscode mitteilt ist, meiner Meinung nach, nicht zur Speicherung der Verkehrsdaten verpflichtet, da er den Zugang zum Internet ja nicht öffentlich (also für jedermann zugänglich) erbringt.

Weiterhin schreibt das Medien-Gerecht-Blog, dass der Anbieter eines offenes WLAN (gem. § 149 TKG) wegen einer Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 500.000,- Euro belegt werden kann, sollte er dieser Pflicht zur Datenspeicherung auf sechs Monate (inkl. anschließender Löschung) nicht nachkommen.

Nun also zurück zur Eingangsfrage - wie geht man als aktiver Fonero (oder sonstiger Bereitsteller seines Internetzuganges) mit dieser Situation um? Zu allererst sei an dieser Stelle einmal gesagt, dass es eine Übergangsfrist bis zum 01.01.09 gibt, bevor die Maßnahmen zur Datenspeicherung gegebenenfalls umgesetzt sein müssen. Es bleibt also noch ein wenig Zeit, um über eine technische Umsetzung nachzudenken, auf eine Antwort von FON, oder noch viel besser: Auf den Erfolg der Verfassungsklage zu hoffen.

Auf der Homepage von FON kann zwar jedes Mitglied sehen, wer den Zugang genutzt hat, jedoch reicht diese Speicherung nicht an die vom Gesetz geforderten Breite heran. Es lässt sich für den Fonero nicht im einzelnen sehen, was nun an Daten über den Zugang ging - es lässt sich lediglich sagen, wer wann, wie lange den Zugang genutzt hat.

Die einfachste Möglichkeit zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung für die Mitglieder von FON wäre, wenn FON diese Daten erhebt und seinen Mitgliedern die gesetzliche Verpflichtung damit abnimmt, obwohl FON nicht dazu verpflichtet wäre, da sie ja nicht diejenigen sind, die den Zugang unmittelbar zur Verfügung stellen, sondern vielmehr als eine Art Proxy agieren.

Inwiefern nun der Fonero dadurch von seinen gesetzlichen Verpflichtungen entbunden werden kann, wird wohl (leider) nur ein Präzedenzfall oder eine Spezifizierung des Gesetzestextes klären können. Es bleibt zu hoffen, dass die gewonnene Freiheit von vermehrt frei zugänglichen WLAN nicht auch noch durch die Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt, bzw. genommen wird.

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Nov 25
Ach was für einen wunderbare Zeit für den Liebhaber von Datenschutzdiskussionen ;-)

Wie nun bekannt wurde, sind angeblich sechs weitere CDs mit Daten der Steuerbehörde in Großbritannien (HMRC) verschwunden. Laut N-TV ging das Paket mit den Datenträgern im Oktober verloren, als es von einem Finanzamt in Preston in Nordwestengland nach London geschickt wurde. Auf den CDs seien Gespräche zwischen einem Steuerzahler und der HMRC-Hotline aufgezeichnet gewesen. Das Paket wurde offenbar über den gleichen Kurierdienst abgefertigt, wie die zuvor als verschwunden gemeldeten CDs mit persönlichen Daten von 25 Millionen Kindergeldempfängern.

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Nov 25
Da ist die Änderung des Telekommunikationsgesetzes, oder auch "die Vorratsdatenspeicherung" noch nicht unterschrieben, da schreien die Länder schon nach mehr. Wie ungeschickt ist das denn? Große Befürchtung war und ist doch immer: Womit fängt es an, wo hört es auf.

Nun ist das Gesetz noch nicht einmal geändert, der kleine Finger gerade mal ansatzweise gereicht, schon schreien "die" nach dem ganzen Arm und spielen doch den schlimmsten Befürchtungen der Gegner der Vorratsdatenspeicherung in die Hände. Nicht nur, dass es eine Frechheit ist, dass die Länder fordern, dass auch diejenigen, die Urheberrechte durchsetzen wollen Zugriff auf die erhobenen Daten erhoben bekommen... und wenn es jetzt schon solcher Forderungen gibt, dann ist doch die Frage wirklich berechtigt: Was kommt als nächstes?!

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Nov 23
Na zum Glück beschäftige ich mich gerade mit dem Thema Datenschutz... was da in England passiert ist... ich nenne es einfach mal den GAU des Datenschutzes.

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Nov 21
Ich bin grundsätzlich gegen die Vorratsdatenspeicherung, da hier, in meinen Augen, Daten über das erforderliche Maß hinaus erhoben werden und sich mir der Sinn und Zweck der Speicherung noch nicht ganz erschließt, aber vielleicht kann mich ja jemand überzeugen...

Alle Informationen zum Thema bekommt Ihr, wenn Ihr dem Banner oben rechts zur Aktion gegen die Vorratsdatenspeicherung folgt. Dort wird nochmal alles genau dargestellt. Und wer nun meine Meinung, oder zumindest einen Auszug aus meiner Meinung zur Thematik, lesen möchte... einfach weiterlesen ;-)

Continue reading "Vorratsdatenspeicherung"

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Nov 20
Im Rahmen meines Datenschutzseminars habe ich mich heute einmal eingehender mit der Aussage "Ich habe doch nichts zu verbergen" beschäftigt.

Halten wir noch einmal fest: Datenschutz bedeutet nicht nur den Schutz von erhobenen Daten vor unbefugtem Zugriff durch technische und organisatorischen Maßnahmen. Schutz von (personenbezogenen) Daten bedeutet vor allem auch den Schutz vor der (unberechtigten) Erhebung und Speicherung dieser Daten.

Nun hört man im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung, die automatisierte Erfassung von Kfz-Kennzeichen und Videoüberwachung oft das Argument: Na, dann sollen die doch... wenn es hilft Bösewichte zu fangen, meinetwegen... und vor allem zu guter letzt: Ich habe ja nichts zu verbergen.

Ist dem wirklich so? Haben wir unschuldigen Bürger wirklich nichts zu verbergen? Nun, dann müssen wir diese leichtfertige Aussage mal etwas genauer betrachten. Die Aussage ist nicht: Ich mache ja nichts illegales und habe nichts illegales zu verbergen, sondern ich habe nichts zu verbergen. Das stimmt doch schon einmal nicht.

Fragt doch einfach einmal bei der nächsten Gelegenheit, wenn Ihr mit diesem Pseudo-Argument konfrontiert werdet: Ok, wenn Du nichts zu verbergen hast – dann zeige mir doch morgen einmal Deine Kontoauszüge, Deine Gehaltsabrechnung oder Deine Steuererklärung. Oder was würdest Du dazu sagen, wenn Deine Gäste beim nächsten Besuch durch Deinen Wäscheschrank wühlen, wenn Dein Arbeitskollege im Büro einfach Dein Handy nimmt und beginnt Deine Anrufliste anzusehen, oder durch Deine gesendeten Kurznachrichten guckt. Findest Du nicht gut? Wieso denn nicht? Du hast doch nichts zu verbergen...

Ja, heißt es dann – das kann man doch gar nicht vergleichen. Doch, kann man schon! Meine Privatsphäre geht einfach prinzipiell niemanden etwas an. Es gehört sich einfach nicht, wenn fremde Menschen sich durch meine Daten wühlen. Hey, ich finde es doch nicht einmal in Ordnung, wenn Menschen mit denen ich täglich zusammen arbeite, die ich gut kenne, die Freunde oder Verwandte von mir sind in einer derartigen Art und Weise in meine Privatsphäre eindringen. Wenn, dann möchte ich selber entscheiden, wem ich meine Wäsche oder gesendeten Kurznachrichten zeige!

Aber dann soll ich akzeptieren, wenn irgendjemand, den ich nicht einmal kenne, meine Daten speichert? Zu jeder Zeit nachgucken kann, wen ich wann angerufen oder eine E-Mail geschrieben habe, wem eine SMS gesendet und wo ich zu der Zeit war? Das passt doch hinten und vorne nicht.

Also: Das nächste Mal, wenn Ihr mit diesem Argument konfrontiert werdet, dann hinterfragt es doch. Denn jeder Mensch hat das recht auf Privatsphäre und jeder Mensch legt irgendwo auch Wert auf eben jene Privatsphäre – warum also nicht im Bereich der Datenspeicherung – der Speicherung seiner Daten?

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Nov 19
Ich bin ab heute für eine Woche in Köln und beschäftige mich im Rahmen eines Seminars mal intensiv mit der Thematik: Schutzes von personenbezogenen Daten. Nachdem ich eben im Hotel eingecheckt habe geht es gleich los und im Laufe der Woche werde ich sicher den einen oder anderen Gedanken zur Thematik, die ja aktueller denn je ist, hier bloggen.

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